Bei der ersten (virtuellen) Herbsttagung des Jungen Netzwerk Sportrecht ging es diesmal um einen sportrechtlichen „Klassiker“: Das Sportkartellrecht, welches anlässlich des ISU-Urteils des EuG, der Diskussionen um die Gründung einer Super-League sowie der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel gerade mal wieder im Fokus der sportrechtlichen Aufmerksamkeit steht.
Den Anfang machte Dr. Tim Hülskötter, der mit seinem Vortrag zu den Grundlagen des Sportkartellrechts einen sehr pointierten und anschaulichen Überblick über die Anwendung des Kartellrechts auf den Sport gab. Anschließend berichtete Dr. Katarina Pijetlovic über die kartellrechtlichen Streitpunkte im Zusammenhang mit der missglückten Gründung der European Super-League.
Einen Höhepunkt stellte der anschließende Teil zur 50+1-Regel und der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts dar. In einer hochkarätig besetzten Panel-Diskussion bewerteten die Klub-Justiziare Simon Karlin und Lars Küpper, der Kartellrechtler Dr. Stefan Horn und der Ökonom Dr. C-Philipp Heller die einzelnen Gesichtspunkte der Einschätzung des Bundeskartellamts. Die überaus lebhafte Diskussion gab einen Eindruck über die unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Sichtweisen auf die 50+1-Regel.
Der rege Dialog setzte sich auch im Anschluss an den inhaltlichen Teil im virtuellen Get-Together fort, an dem sich die Teilnehmenden, Referent:innen, Koordinatoren und Beiratsmitglieder:innen des Jungen Netzwerk Sportrecht beteiligten.
Unser besonderer Dank gilt den sechs Referent:innen und Panelists, unserem Beirat und allen, die an der Veranstaltung teilgenommen haben.
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